Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB) der Wiriehornbahnen AG
Sportpass-Ausgabe / Gültigkeit – Benützung
Alle Sportpässe sind persönlich und nicht übertragbar. Sportpässe ab 6 Tagen werden mit einem Foto (elektronische Aufnahme) des Inhabers versehen. Die Magic Pässe tragen zudem den Namen des Inhabers. Geschlossene Gruppen (Schulklassen) erhalten Sportpässe nur mit Namen (ohne Foto, Namensliste erforderlich). Gekaufte Mehrtages-Sportpässe können nicht verlängert werden. Alle Sportpässe werden grundsätzlich als KeyCard (zuzüglich einer Depotgebühr) oder auf einen beim Sportpasskauf vorgelegten Datenträger ausgegeben (SwatchAccess, Keycards anderer Bahnen mit Skidatasystemen). Das Foto von Sportpassinhabern wird digitalisiert, im Sportpasssystem hinterlegt und bei Kartenbenützung an Kontrollpunkten von Bahnen intern auf Monitoren angezeigt und kontrolliert. Die Ausgabe von Sportpässen erfolgt für: − Stundenkarten unmittelbar vor Benutzung des Sportpasses − Übrige Sportpässe werden frühestens ab 14 Uhr des Vortages der Geltungsdauer ausgegeben. Für Abendanlässe (Fahrten nach den ordentlichen Betriebszeiten) und Nacht-Schlitteln und -Skifahren haben die anderen Sportpässe keine Gültigkeit. Einzelfahrttickets haben bis zum aufgedruckten Datum Gültigkeit. Über Internet können via Ticketcorner gleiche Sportpässe gekauft werden. Als Datenträger gelten die von Ticketcorner definierten Produkte. Für Bezug, Inkasso und Zutrittsfunktionalität haben die Geschäftsbedingungen von Ticketcorner Gültigkeit. Bei nicht funktionierenden, vergessenen oder verlorenen Datenträgern mit der durch Ticketcorner ausgegebenen Zutrittsberechtigung betrifft das Geschäft nur Ticketcorner. Die Wiriehornbahnen AG leistet keinen Ersatz. Ab Zutrittszeitpunkt in die Anlagen der Wiriehornbahnen gelten die Geschäftsbedingungen der Wiriehornbahnen AG.
Rabatte
Rabatte für Senioren, Invalide, Jugendliche, Kinder (ab 6 Jahren) werden auf Sportpässen nur gegen Vorweisung entsprechender persönlicher Ausweise (mit Lichtbild) gewährt. Invalide im Besitze eines Invalidenausweises haben Anspruch auf die Tarifstufe für Jugendliche/Senioren. Begleitpersonen von Invaliden (nur mit gültigem Ausweis) erhalten eine gratis Tageskarte. Rabatte können nicht kumuliert werden.
Vereinbarungen mit weiteren Bahnunternehmen der Region
Ab dem Bezug eines Fünftage-Sportpasses kann innerhalb der Sportpassgültigkeit wahlweise an einer anderen Station der Bergbahnen Diemtigtal (Grimmialp, Springenboden) ein Tagessportpass gratis bezogen werden (Depotkosten vorbehalten). Für den Bezug des Gratis-Sportpasses ist der gekaufte Mehrtages-Sportpass zu hinterlegen.
Verlust / Rückerstattung
Verlorene Sportpässe können grundsätzlich nicht ersetzt werden. Für Sportpässe ab 2 Tagen Gültigkeit kann bei begründetem Verlust und Vorlage des Kaufbelegs mit Sportpassnummer ein Antrag auf Ersatz gestellt werden. Rückerstattungen auf Sportpässen sind nur bei Unfall/Krankheit möglich, wenn der Sportpass bei der Verkaufsstelle deponiert wird und nicht weiter benützt wird. Eine Erstattung kann ab dem Tag der Sportpasshinterlegung erfolgen, wenn der Sportpass bis 10 Uhr deponiert wurde und ein ärztliches Attest vorliegt. Auf Stunden- und Tagessportpässen kann keine Erstattung erfolgen. Schlechtwetter, Betriebsunterbruch, Lawinengefahr, Sperrung von Schneesportabfahrten sowie unvorhergesehene Abreise geben kein Anrecht auf Rückerstattung oder Verlängerung von Sportpässen. Auf gekauften Magic Pässen wird keine Rückerstattung gewährt.
Fahrausweiskontrollen
Die Wiriehornbahnen führen Stichprobenkontrollen durch. Bei Kontrollen sind dem Personal die Sportpässe inklusive Ausweise, die zu einem allfälligen vergünstigten Sportpassbezug berechtigen, vorzuweisen. Bei der Benützung von anderen Datenträgern (Swatch, Keycards anderer Gebiete, Datenträger des Ticketcorner-Onlineportals) ist die ID-Card oder der Beleg des Onlinebezuges vorzuweisen.
Missbrauch / Fälschung
Der Sachverhalt einer missbräuchlichen Sportpassverwendung ist dann gegeben, wenn ein Sportpass benützt wird, der den Namen einer anderen Person trägt oder ein nicht mit dem Vorweiser übereinstimmendes Foto aufweist oder auf eine für den Vorweiser nichtzutreffende Personengruppe lautet oder als verloren gemeldet und/oder durch die Transportunternehmungen elektronisch gesperrt ist. Ein Missbrauch wird erkannt, wenn sich der Vorweiser der Kontrolle zu entziehen versucht oder falsche bzw. nicht mehr aktuelle Angaben zu seiner Identität macht. Fälschungen liegen vor, wenn ein Sportpass unbefugt erstellt, geändert, ergänzt oder sonst wie manipuliert wurde oder Radierungen aufweist. Auch als Fälschung gilt, wenn zu elektronisch (u.a. über Internet) gekauften Sportpässen oder zu einem Datenträger mit Sportpassdaten gehörende Belege im Sinne der vorstehenden Aufzählung manipuliert werden. Jeder Sportpassmissbrauch bzw. jede Fälschung hat den sofortigen Entzug der missbräuchlichen bzw. gefälschten Sportpässe ohne Entschädigung zur Folge. Die Person, die beim Missbrauch oder der Benützung eines gefälschten Sportpasses angehalten wird, hat nebst dem Kauf eines Tagessportpasses zum Normaltarif einen Zuschlag gemäss den Allgemeinen Tarifbestimmungen (Missbrauch, Fälschung) vor Ort umgehend zu bezahlen. Mit der Quittung über die Bezahlung der genannten Kosten kann bei der Sportpassverkaufsstelle der gültige Sportpass für den laufenden Tag bezogen werden. Eine spätere bzw. verzögerte Bezahlung der geschuldeten Kosten kann zusätzliche Gebühren auslösen. Die strafrechtliche Verfolgung aller Beteiligten bleibt vorbehalten. Der Eigentümer ist aufgefordert, den Sportpass sicher aufzubewahren und eine missbräuchliche Verwendung, die eine Strafanzeige auslösen kann, zu verhindern.
Magic Pass
Der Magic Pass ersetzt sämtliche bisherige Saisonabonnemente der Wiriehornbahnen AG. Für den Magic Pass gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Magic Mountains Cooperation, 1950 Sion. Die Verkaufsbedingungen können auf der Webseite von Magic Pass eingesehen werden: www.magicpass.ch/de/seiten/allgemeine-verkaufsbedingungen-65
Sicherheitsinformation
Die Anordnungen der Pisten- und Rettungsdienste sowie die FIS-Regeln sind von jedem Gast zu befolgen und sind verbindlich. Bei rücksichtslosem Verhalten (insbesondere Nichtbeachten der FIS-Regeln, Missachten von Signalen, Weisungen und Absperrungen sowie bei Befahren von Wald- und Wildschutzzonen sowie lawinengefährdeten Hängen) kann der Sportpass entzogen werden. Die Pisten- und Rettungsdienste überwachen und kontrollieren nur die markierten und geöffneten Pisten. Beachten Sie die Zeiten der letzten Pistenkontrollen. Nach erfolgter Pistenkontrolle sind die Abfahrten geschlossen, damit die Pisten maschinell präpariert werden können. Die Pistenpräparierung mit den Pistenmaschinen mit Seilwindeneinsatz beherbergt eine unmittelbare Gefahr für Personen in den Zonen der Pistenbearbeitung.
Zwischenflüh, 01.11.2021
Wiriehornbahnen AG